Untersuchungen in der Schwangerschaft – Welche Kosten werden durch die Krankenkassenübernommen?

Untersuchungen in der Schwangerschaft – Welche Kosten werden durch die Krankenkassenübernommen?

Schwangere Frauen tun alles dafür, dass es ihrem Nachwuchs in ihrem Bauch an nichts mangelt. Um Mutter und Kind während der Schwangerschaft umfassend zu betreuen und zu begleiten, werden von Gynäkologen und Hebammen verschiedene Vorsorgeuntersuchungen angeboten. Doch welche Vorsorgeuntersuchungen und Leistungen werden von den Krankenkassen während der Schwangerschaft eigentlich übernommen?


Die Mutterschaftsrichtlinie gibt Auskunft über den Katalog der übernommenen Leistungen.
Welche Kassenleistungen für Schwangere von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt werden, regelt die sogenannte Mutterschaftsrichtlinie. In diesem Leistungskatalog finden sich beispielsweise Informationen in Bezug auf die finanzielle Übernahme der Ultraschalluntersuchung.

Drei Ultraschalluntersuchungen übernimmt die gesetzliche Krankenkasse während einer Schwangerschaft. Im Regelfall stehen diese im 3., 6. und 8. Schwangerschaftsmonat an.
Auch allgemeine Vorsorgeuntersuchungen und wichtige Tests wie die Erkennung von Risikoschwangerschaften oder die regelmäßige Überwachung des allgemeinen Gesundheitszustandes von Mutter und Kind, werden von den gesetzlichen bzw. privaten Krankenkassen finanziert. In diesem Zusammenhang werden ebenfalls Urinuntersuchungen auf Eiweiß und Zucker sowie verschiedene Blutuntersuchungen durchgeführt.

Das erste Mal findet solch eine Blutuntersuchung im Rahmen der Erstuntersuchung statt. Sind die Befunde unauffällig, wird das Blut der Mutter erst ab dem 6. Schwangerschaftsmonat wieder regelmäßig überprüft. Zu diesen serologischen Basis-Tests zählen unter anderem Antikörper-Suchtests, wie auf Röteln oder Hepatitis-B, wenn eine begründete Indikation dafür vorliegt.

Weitere Leistungen bei Risikoschwangerschaften

Liegt eine Risikoschwangerschaft vor, werden zusätzliche Untersuchungen und engmaschigere Kontrollen von den Gynäkologen durchgeführt und von den Krankenkassen übernommen. Zu diesen zusätzlichen Untersuchungen zählen beispielsweise weitere Ultraschallaufnahmen. Auch die pränatale Diagnostik und ihr zugehörige Maßnahmen, wie ein Bluttest auf das Down Syndrom, fallen unter die Leistungen, welche die Krankenkasse bei einer Risikoschwangerschaft übernimmt.

Gibt es eine Überweisung zur Feindiagnostik aufgrund von Auffälligkeiten im Ultraschall, übernehmen die meisten Krankenkassen die Bezahlung dieser Untersuchungen. Bei der Feindiagnostik werden alle sichtbaren Strukturen des Babykörpers mittels eines modernen Ultraschallgerätes detailliert untersucht.

Individuelle Gesundheitsleistungen werden nicht von den Krankenkassen übernommen

Nicht im Leistungskatalog der Mutterschaftslinie enthalten sind die sogenannten individuellen Gesundheitsleistungen. Zu diesen zählen beispielsweise die Nackenfaltenmessung, die Fruchtwasseruntersuchung, die Chorionzottenbiopsie oder der Taxoplasmose-Test. Von Ihrem behandelnden Gynäkologen werden Sie aber auch über alle von den Krankenkassen übernommenen oder privat zu zahlenden Untersuchungen in der Schwangerschaft informiert.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert